US-Botschaft, Berlin
Die US-Botschaft in Berlin (Foto © Mary at T-Comms/Shutterstock.com)
Wie die US-Botschaft in Deutschland auf ihrer Website mitteilt, werden seit Montag dieser Woche in den Konsularabteilungen wieder Visumsanträge entgegengenommen. Während sich das Münchner Konsulat einstweilen auf Anträge von F-, M- und J-Visa für Studenten bzw. Auszubildende nichtakademischer Berufe beschränkt, werden in den Konsulaten in Berlin und Frankfurt am Main auch wieder Anträge für einige andere Nichteinwanderungsvisumskategorien bearbeitet.
Personen, die sich in den zurückliegenden 14 Tagen im Schengenraum aufgehalten haben, in den USA studieren beziehungsweise eine Ausbildung machen und bereits über ein gültiges F- oder M-Visum verfügen, dürfen wieder in die USA einreisen. Voraussetzung dafür ist ein I-20-Formular, das den Anforderungen des Student and Exchange Visitor Program Rechnung trägt. Wer bereits ein Visum einer dieser Kategorien beantragt hat und demnächst in den USA sein Studium aufnehmen möchte, sollte um einen Interviewtermin für das Visum bitten.
Ausgenommen von der Einreisesperre sind auch wissenschaftliche Austauschbesucher, die mit einem J-Visum als Professor, Forschungsstipendiat, Kurzzeitstipendiat oder Fachgelehrter in die USA einreisen, sowie ihre Angehörigen. Eine weitere Ausnahme bilden Reisende, die sich für einen begrenzten Zeitraum in den Vereinigten Staaten aufhalten und ihnen einen "maßgeblichen volkswirtschaftlichen Nutzen bringen". Dazu zählen Technische Sachverständige und Spezialisten, die für US-Firmen oder ausländische Unternehmen arbeiten, sowie Führungskräfte und Vorstandsmitglieder und ihre Angehörigen. Auch Profisportler, die an großen Sportveranstaltungen in den USA teilnehmen, ihre Angehörigen und unentbehrlichen Mitarbeiter dürfen wieder unbeschränkt einreisen. Wie bereits zuvor gilt der Einreisestopp auch nicht für Investoren mit E-Visa und deren leitende Angestellte sowie für im Bereich Gesundheit tätige Personen.
Wer meint, unter eine der oben genannten Kategorien zu fallen, soll nach Aussage der Botschaft ein entsprechendes Visum beantragen und dafür die Website ustraveldocs.com besuchen. Sofern man bereits über ein gültiges Visum oder eine ESTA-Genehmigung verfügt, soll man sich per E-Mail an das Konsulat in Frankfurt (FrankfurtVisaInquiries@state.gov), Berlin (ConsBerlin@state.gov) beziehungsweise, falls es sich um ein F-, M- oder J-Visum handelt, an das Münchner Konsulat (ConsMunich@state.gov) wenden und dort eine Ausnahme aufgrund nationaler Interessen beantragen.