Für Schnäppchenjäger: Bei Auktionen besteht die Möglichkeit, Immobilien weit unter dem Marktwert zu erwerben.(Foto: © norebbo)
Bei Auktionen besteht die Möglichkeit, Immobilien weit unter dem Marktwert zu erwerben. Man unterscheidet dabei folgende Varianten:
Gerichtsauktionen
Wurde bei einer Immobilie Insolvenz angemeldet und ist der Besitzer nicht mehr in der Lage, seine Zahlungen zu begleichen, dann wird von dem Gericht ein Verkaufstermin festgesetzt. Dieser Termin wird rund vier Wochen im Voraus entweder online oder in gewissen Tageszeitungen veröffentlicht. Der Schuldner hat Zeit bis zum Verkaufstag, die Schuld zu begleichen. Es kommt sehr oft vor, dass die Schuld in letzter Minute beglichen und dann der Verkaufstermin abgesagt wird. Aus diesem Grund ist es ratsam, am Tag der Auktion festzustellen, ob verkauft wird oder nicht.
Jeder Bieter, der über das entsprechende Bargeld verfügt, kann an einer solchen Auktion teilnehmen. Doch schon im Vorfeld sollte man einen oder mehrere Sachverständige hinzuziehen, da der Kauf bei einer Auktion endgültig ist und es kein Zurück gibt. Geprüft werden müssen eventuell ausstehende Belastungen, Rechtstitel, Zustand der Immobilie und der Marktwert. Das nimmt Zeit in Anspruch, ist aber unumgehbar. Die Bestimmungen einer solchen Auktion sind folgende: Fünf Prozent des Kaufpreises müssen als Anzahlung sofort geleistet werden, der Rest der Zahlung ist am selben Tag um 15 Uhr bei Gericht in bar oder mit einem Barscheck fällig. Ist der Rest der Zahlung um 15 Uhr nicht verfügbar, sind die fünf Prozent Anzahlung hinfällig. Vorteil solcher Auktionen: Immobilien können zu einem sehr guten Preis erworben werden. Der Nachteil: Alle Vorbereitungen und Prüfungen müssen im Vorfeld vom Käufer selbst durchgeführt werden. Somit ist diese Art der Auktion für einen Ausländer kaum oder nur schwer möglich. Man kann natürlich einen auf diesem Gebiet erfahrenen Makler hinzuziehen, der allerdings für seine Dienste entlohnt werden muss.
Auktionen von Privatfirmen oder Auktionshäusern
Diese Auktionen werden in der Regel in einem Messezentrum oder einem Hotel durchgeführt. Verkäufer kann eine individuelle Person, die Bank oder eine Immobilienfirma sein. Der wichtigste Unterschied zur Gerichtsauktion ist, dass die ersteigerte Immobilie erst innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden muss. Der Käufer hat somit etwas mehr Zeit, das Geld aufzubringen. Ein anderer wichtiger Unterschied ist, dass Belastungen und ausstehende Beträge bereits behoben sind. Bis auf Marktwert und Zustand der Immobilie brauchen im Vorfeld also keine weiteren Prüfungen und Inspektionen durchgeführt zu werden. In der Regel sind fünf Prozent Anzahlung auf den Kaufpreis zu begleichen, der Rest innerhalb von 30 Tagen.
»Absolute Auction« versus »Reserve Auction«
- Bei einer »Absolute Auction« wird die Immobilie an den höchsten Bieter verkauft, unabhängig vom Preis.
- Bei einer »Reserve Auction« wird ein Mindestgebot im Vorfeld festgelegt. Innerhalb dieser Kategorie gibt es folgende Unterschiede:
- Published minimum bid: Der Verkäufer verkauft, wenn das höchste Gebot über dem festgelegten Preis liegt.
- Subject to sellers confirmation: Der Verkäufer hat das Recht, den Verkauf zu akzeptieren oder zu stornieren.
- Opening bid: Eröffnungsgebot, der Verkäufer muss zu diesem Preis nicht verkaufen. Viele Auktionshäuser versuchen mit einem sehr niedrigen Eröffnungsgebot potenzielle Käufer zu locken.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
Über die Autorin:
Marion Kaarina Ott ist Brokerin und Inhaberin von Dynamic Realty in Bay Harbor Island.
Telefon: (305) 915-4854
E-Mail: marion@dynamic-realty.com