Antwort: Gem. § 196.031 der Gesetze Floridas sind folgende Voraussetzungen beim Antrag auf die sog. "Homestead Excemption" zu erfüllen.: der Antrag muss bis spätestens am 1. März im laufenden Jahr gestellt sein. Prüfen Sie in Ihrem jeweiligen Landkreis, wann genau dort die Frist abläuft. Wenn Sie bereits am 1. Januar 2014 Eigentümer der Immobilie waren, können Sie für 2014 einen Antrag stellen, wenn Sie die nachfolgenden weiteren Voraussetzungen erfüllen. Das Eigentum der Immobilie muss in Ihrem oder im Namen eines sog. "Grantor-Trusts" eingetragen sein, was bei Ihnen zutrifft. Der Wohnsitz muss entweder Ihr persönlicher ständiger Wohnsitz sein, oder der ständige Wohnsitz von einer Person, die rechtlich oder wirtschaftlich von Ihnen abhängig ist und/oder einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch gegen Sie hat, wie in Ihrem Fall die Tochter. Der Begriff "Hauptwohnsitz" ist definiert in § 196.012(18) der Gesetze Floridas, als der Ort, an dem die Person seinen permanenten Wohnsitz unterhält, an den Sie bei Abwesenheit immer wieder zurück kehrt. Hinweise auf den Wohnsitz sind die Abgabe einer Erklärung in der das Haus zum Hauptwohnsitz benannt wird (sog. "Declaration of domicile" – kann ich nur empfehlen), oder der Ort, an dem die Kinder in der Schule eingeschrieben sind, die Anschrift auf dem Führerschein, Nachweis über die Zahlung der Stromrechnung und vieles mehr. Da Sie die "Grüne Karte" haben und mit dem Innehaben dieser Karte verpflichtet sind, Ihren Lebensmittelpunkt in den USA zu halten und Sie keinen weiteren Wohnsitz in den USA haben und weiterhin die Tatsache, dass Ihre Tochter im Haus wohnt und daher wohl auch in der Umgebung an der Schule/Universität eingeschrieben ist, meine ich, dass Ihr Antrag auf Heimstättenrecht zu genehmigen ist, ungeachtet des Umstandes, dass Sie auch noch in Deutschland eine Wohnung haben.