Das O-1 ist ein Visum für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten auf den Gebieten Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft, Filmindustrie oder Sport. Es setzt voraus, daß Personen aus Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft, Sport oder Filmindustrie über außerordentliche Fähigkeiten oder anerkannte Leistungen in ihren Fachbereichen verfügen, hierbei wird unterschieden zwischen dem O-1A und dem O-1B Visum:
• O-1A Visa für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten in Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft oder Sport, die über ein anerkannt hohes Niveau und eine führende Stellung in ihrem Fachgebiet verfügen, die durch hochrangige nationale oder internationale Anerkennung wie z.B. den Nobelpreis dokumentiert ist, und
• O-1B Visa für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten im Bereich der Kunst oder außergewöhnlichen Leistungen in der Filmwirtschaft.
Die generelle Voraussetzung für die O-1 Visa Kategorie ist, daß der Begünstigte, der vorübergehend in die USA kommen will, um hier in seinem Fachbereich zu arbeiten, in diesem Fachbereich außerordentliche Fähigkeiten durch hochrangige anhaltende nationale oder internationale Anerkennung nachweisen muß. Außerordentliche Fähigkeiten wird für die Bereiche der Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft oder Sport definiert als höchste Stufe der Fähigkeiten, des Sachverstandes und Wissens im jeweiligen Fachgebiet. Im Bereich der Kunst ist erforderlich, daß der Künstler sich deutlich von anderen Künstlern abhebt und als führende Größe in seinem Bereich anerkannt ist. Im Bereich des Film- und Fernseh-Wesens muß der Begünstigte ebenfalls im Vergleich zu anderen Filmschaffenden als herausragend, bemerkenswert oder führend in seinem Bereich anerkannt sein.
Der US-Arbeitgeber oder autorisierte Agent muß für den Begünstigten bei USCIS einen Antrag auf ein Nichteinwanderungs-Arbeitsvisum stellen und diesem Antrag zur Glaubhaftmachung Nachweise beifügen, wie z.B.:
• Schriftliche gutachterliche Stellungnahme eines Gremiums oder Sachverständigen, oder einer in dem Fachgebiet anerkannten Standesorganisation oder Gewerkschaft über die außergewöhnlichen Fähigkeiten und Leistungen des Begünstigten.
• Schriftlicher Vertrag zwischen US-Arbeitgeber oder Agent und dem Begünstigten oder Schriftwechsel, der auf einen mündlichen Vertrag Bezug nimmt, und dem die vereinbarten Vertragsbedingungen und Konditionen des Arbeitsverhältnisses zu entnehmen sind.
• Aufstellung über Art, Umfang, Orte und Termine der Veranstaltungen oder Aktivitäten des Begünstigten in seinem Fachgebiet, Namen und Adressen des US-Arbeitgebers und der Orte an denen der Begünstigte seine Leistungen erbringen wird
• Anträge für ein O-1A Visum für Begünstigte in Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft oder Sport müssen weiterhin Nachweise enthalten, daß der Begünstigte hochrangige internationale Anerkennung z.B. durch Verleihung des Nobel-Preises genießt, oder alternativ andere Voraussetzungen erfüllt.
• Anträge für ein O-1B Visum für Künstler oder Filmschaffende müssen durch Nachweise gestützt werden, die glaubhaft machen, daß der Begünstigte bedeutende nationale oder internationale Preise oder Auszeichnungen in seinem Fachgebiet erhalten hat oder dafür nominiert wurde, wie z.B. den Academy Award, Oscar, Emmy, Grammy or Director's Guild Award oder zumindest alternativ andere Voraussetzungen erfüllt.