Grundsätzlich sieht das Recht in Florida vor, daß Grundeigentum, das im Grundbuch unter dem Namen beider Ehepartner eingetragen ist, in einer bestimmten Eigentumsform gehalten wird (tenants by the entireties). Nach einer Scheidung wird das Eigentum in der Regel durch beide ehemaligen Ehepartner als sog. tenants in common oder joint tenants gehalten, wenn das Scheidungsurteil keine anderweitigen Verfügungen trifft. Jeder der ehemaligen Ehepartner hat dann das Recht bei dem Gericht, in dessen Bezirk das Grundeigentum belegen ist, einen Antrag auf Teilungsversteigerung (partition) zu stellen.