Die Tatsache, dass Ihr Sohn ein F-1 Visum hat, führt nicht zu einem Visum für Sie. Sie können mit dem B-1/B-2 Visum bis zu 6 Monate pro Aufenthalt in den USA verbleiben, wenn der Immigrationsbeamte Ihnen bei der Einreise einen 6-monatigen Aufenthalt gewährt, was in seinem Ermessen steht. Wenn Sie mehr als die ausgewiesene Zeit in den USA verbleiben wollen, können Sie im Land einmal eine Verlängerung des B-1/B-2 gewährten Aufenthaltes beantragen. Auf Dauer wäre aber die Beantragung eines anderen Visums empfehlenswert, das Ihnen einen längeren Aufenthalt im Land ermöglicht. Welches Visum für Sie infrage kommt kann nur in einer auf Ihre schulischen/beruflichen/finanziellen/persönlichen Lebensumstände bezogenen Beratung erarbeitet werden.