Grundsätzlich sei vorab gesagt, das hinsichtlich der Zeitspanne keine gesetzlichen exakten Vorgaben bestehen. Wie immer im Immigrationsrecht ist es in das absolute Ermessen des Grenzbeamten bei der Einreise gestellt, ob und für wie lange er Ihnen den Aufenthalt in den USA genehmigen will.
Darüberhinaus hängt die Beantwortung Ihrer Frage wesentlich davon ab, ob Sie visafrei also mit ESTA oder mit einem Nicht-Einwanderungsvisum oder sogar der green card ein- und ausreisen.
Als Greencard-Halter unterliegen Sie keinen Restriktionen hinsichtlich der Zeitspanne der Ein- und Ausreise. Sie müssen jedoch beachten, daß eine evtl. Abwesenheit von den USA von mindestens einem Jahr als Aufgabe der Greencard angesehen werden kann.
Bei den verschiedenen Nicht-Einwanderungsvisa muß je nach speziellem Visum unterschieden werden. Sollten Sie z.B. ein E1-E2 Visum haben, sind Sie frei jederzeit ein- und auszureisen.
Sollten Sie visafrei für bis zu 90 Tage einreisen, oder haben Sie ein B1-B2 Visum, das i.d.R. pro Einreise für einen 6-monatigen Aufenthalt gewährt wird, gilt der Grundsatz, "es nicht zu übertreiben". Sollten Sie, von kurzen Zeitspannen abgesehen, das überwiegende Jahr in den USA verbringen, kann dies als Umgehung des Visarechts gesehen und die Einreise verweigert werden, da Sie nicht berechtigt sind, überwiegend in den USA zu leben.