Ferienhaus in Florida
Das Ferienhaus in Florida kann auf Grund der aktuellen Einreisebestimmungen nicht genutzt werden (Foto © Mark Winfrey/Shutterstock.com).
Betrifft: Aktuelle Einreisebeschränkungen in die USA – Auswirkungen auf und Rechte von Immobilienbesitzern
Hallo, liebe Florida Sun!
Eine kurze Anfrage als treuer Leser Ihres Magazins: Wir besitzen seit über 30 Jahren ein Haus in Naples. Dreimal jährlich waren wir bisher im Paradies. Nun wird uns – coronabedingt (?) – seit fast eineinhalb Jahren die Einreise verwehrt. Die enormen Kosten sind weitergelaufen, ohne dass wir daraus Nutzen ziehen konnten.1000 Dollar pro Monat – "maintenance fee" plus zusätzlich die Jahressteuer, Autoversicherung über 1000 Dollar und so weiter. Schäden am Haus und Pool können nicht begutachtet und entsprechend behoben werden, Standschäden am Auto sind zu befürchten ... Was unternehmen die Stadt oder der Staat angesichts der entstandenen Kosten ohne Gegenwert? Kann steuerlich etwas abgesetzt werden? Wie reagiert der Großteil der Immobilienbesitzer in Anbetracht dieser Umstände?
Heute kam ein vorläufiger Bescheid zur "property tax" ins Haus geflattert – wie üblich eine Erhöhung. Wie sieht es juristisch aus, da wir seit über eineinhalb Jahren von unserem Besitz getrennt sind? Das heißt, Steuern bezahlen, "maintenance fee" für den Golfclub und so weiter. Es wird für Dinge kassiert, von denen wir ausgesperrt sind – trotz Doppelimpfung. Definitiv sind dies sehr hohe Verluste, Kosten ohne Gegenleistung. Für eine Info wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Leser R.
Antwort:
Sehr geehrter Herr R.,
herzlichen Dank für Ihre Fragen. Es ist in der Tat überhaupt nicht nachvollziehbar, warum man in den USA so lange bei den einseitigen Einreisebeschränkungen bleibt, während die EU ihre Grenzen für Reisende aus Amerika längst wieder geöffnet hat. Dasselbe Schicksal ereilte übrigens auch Amerikaner, die eine Immobilie in Kanada besitzen: Auch dort wurde die Einreise einseitig einfach untersagt. Ein differenzierteres Vorgehen in diesen Fällen wäre meines Erachtens mehr als angebracht. Der zu Recht bestehende Frust über die immer noch geltenden US-Einreisebeschränkungen für Reisende aus Schengen-Staaten sitzt deshalb bei vielen tief und hat natürlich auch individuelle wirtschaftliche Folgen: Ferienhäuser können nicht besucht und adäquat unterhalten werden, Klubmitgliedschaften bleiben ungenutzt et cetera.
Andererseits führten die internationalen Reisebeschränkungen gerade im Bundestaat Florida dazu, dass ein Besucherrekord nach dem anderen gebrochen wurde und die Tourismusbranche trotz allem insgesamt doch noch sehr gut abgeschnitten hat. So verzeichnete etwa der Southwest Florida International Airport bei Fort Myers (RSW) im Juni und Juli einen Anstieg der Passagierzahlen von über 40 Prozent im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2019. Ich erwähne dies deshalb, weil es vielleicht verdeutlicht, warum es auf örtlicher und bundestaatlicher Ebene nicht zu einem Entschädigungspaket zumindest im Hinblick auf einige der von Ihnen angesprochenen Kosten gekommen ist. Die Antwort auf Ihre Fragen ist daher leider, dass es hierfür keinen staatlichen Entschädigungsanspruch gibt. Rein rechtlich gesehen fallen die Unterhaltskosten für Ihr Haus und Ihren Pkw in Ihren Verantwortungsbereich und sind unabhängig davon zu tragen, ob Sie Ihr Haus oder Auto nutzen beziehungsweise nutzen können. Ähnlich verhält es sich mit Klubmitgliedschaften: Auch hier zahlen Sie für die Möglichkeit der Nutzung unabhängig davon, ob Sie die Einrichtungen dann tatsächlich nutzen. Gleiches gilt für die Grundsteuer, die ja auf die Existenz der Immobile in Ihrem Besitz erhoben wird, unabhängig davon, ob oder wie oft sie dann auch bewohnt wird. Das Argument wird hier sein, dass die Steuereinnahmen auch in den Erhalt der Infrastruktur fließen und Sie somit genau genommen auch einen kleinen Gegenwert haben. Natürlich verstehe ich sehr gut, dass diese Situation mehr als unbefriedigend für Sie ist, und Sie haben guten Grund, darüber erbost zu sein. Obgleich es sich hierbei um eine staatliche Maßnahme handelt, wird diese Situation letztlich aber auch nicht anders beurteilt werden als zum Beispiel eine länger anhaltende Krankheit, die verhindert, dass Sie nach Florida reisen können.
Ich darf der Vollständigkeit halber noch auf einige andere von Ihnen angesprochenen Probleme eingehen: Es ist, wie Sie richtig anmerken, sehr wichtig, dass das Haus und das Auto regelmäßig inspiziert werden. Dies allein ist jedoch leider noch kein Anlass, der Sie berechtigen würde, in die USA einzureisen. Bitte bedenken Sie, dass Sie – auch ohne Pandemie – bei der Einreise via ESTA oder auch mit einem Nichteinwanderungsvisum keinen unbedingten rechtlichen Anspruch auf die Einreise haben, selbst wenn Sie in Florida eine Immobilie besitzen. Die Erlaubnis zur Einreise wird Ihnen jeweils erst an der Grenze von einem Grenzbeamten erteilt, wenn alle notwendigen Voraussetzungen dafür vorliegen. Anders verhält es sich, wenn Sie US-Staatsbürger sind. Wenn man nicht selbst vor Ort sein kann, sollte man einen Nachbarn, Bekannten oder eine Homewatch-Firma beauftragen, nach dem Rechten zu sehen. Was die steuerliche Berücksichtigung der Kosten für die Immobilie angeht, kann Ihnen Ihr Steuerberater Auskunft darüber geben, inwieweit diese in Abzug gebracht werden können, da dies von Ihrer individuellen Situation abhängt (zum Beispiel davon, ob es Mieteinnahmen gibt oder die Immobilie nur privat genutzt wird).
Dem Großteil der europäischen Immobilienbesitzer geht es leider so wie Ihnen, und eine Einreise konnte, wenn überhaupt, nur unter erschwerten Bedingungen stattfinden. Aus Erfahrung kann ich Ihnen berichten, dass einige Immobilienbesitzer, die aus anderen Gründen die Voraussetzungen für eine "National Interest Exception" (NIE) erfüllten, mittels dieser Ausnahmegenehmigung einreisen konnten, andere hielten sich für längere Zeit in einem Drittland auf, um dann von dort aus in die USA einzureisen.
Nachdem Sie Klubmitgliedschaften angesprochen haben, darf ich Ihnen zum Abschluss noch folgenden Rat geben: Auch wenn es hier keine staatlichen oder gesetzlichen Ansprüche gibt, die Ihnen weiterhelfen, ergeben sich Ihre Rechte und Pflichten dem Klub gegenüber aus dem Vertrag, den Sie mit ihm abgeschlossen haben. Vielleicht können Sie daraus zum Beispiel einen Anspruch auf die Reduzierung des Beitrags geltend machen oder die Mitgliedschaft vorübergehend ruhen lassen. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung lohnt es sich auf jeden Fall, den jeweiligen Klub direkt zu kontaktieren, um vielleicht eine spezielle Vereinbarung auszuhandeln. Möglicherweise hat der Klub für andere Mitglieder, die ebenfalls nicht einreisen können, schon eine entsprechende Regelung getroffen.
Es tut mir wirklich leid, dass ich keine besseren Nachrichten für Sie habe. Ich hoffe aber sehr, dass man schnellstens zur Vernunft kommt und sich die Covid-19-Lage in den USA entspannt, sodass die Einreisebeschränkungen aufgehoben werden und wir Sie wieder in Florida begrüßen können.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich zur allgemeinen Information.
Felix A. Mehler ist in Florida zugelassener Rechtsanwalt und praktiziert in der Rechtsanwaltskanzlei Dentons Cohen & Grigsby P. C. in Naples, Florida. Telefon (239) 390-1908, E-Mail felix.mehler@dentons.com.