Bei einem Immobilienkauf in Florida gibt es viele Dinge zu beachten. Da ist ein guter Anwalt Gold wert.(Foto: © Florida Sun Magazine 04/2008)
Der Traum von einer Immobilie in Florida kann schnell zum Albtraum werden – insbesondere angesichts der derzeitigen Euphorie des Käufermarktes. Fachmännische Beratung über die Abwicklung des Kaufs einer Immobilie in Florida und die steuerrechtlichen und möglichen immigrationsrechtlichen Auswirkungen einer derartigen Investition können den Investor vor schwerwiegenden rechtlichen und finanziellen Konsequenzen bewahren.
Es ist grundsätzlich von entscheidender Bedeutung, dass Sie sich bereits in der Planungsphase Ihres Immobilienkaufs, lange bevor Sie rechtsverbindliche Entscheidungen treffen, von qualifizierten Anwälten und Steuerfachleuten beraten lassen.
Hier einige mögliche Kriterien bei der Auswahl Ihrer Anwaltskanzlei:
• Qualifizierte Anwälte sollten über ausreichende Erfahrung in jenen Rechtsbereichen verfügen, die für Sie bei Ihrem Immobilienerwerb in Florida von wesentlicher Bedeutung sind: Grundstücksrecht, Einwanderungsrecht sowie Steuerrecht. Prüfen Sie die Fachkenntnisse Ihres zukünftigen Anwaltes.
• Sollten Sie einen deutschsprachigen Anwalt wählen, so ist es wichtig, dass dieser auch tatsächlich die deutsche Sprache beherrscht. Die meisten Deutschen sprechen gut Englisch. Dennoch sind Missverständnissen im juristischen Bereich Tür und Tor geöffnet, wenn Sie nicht klipp und klar in Ihrer Muttersprache beraten werden können.
• Ihr Anwalt sollte zudem mit dem deutschen Rechts- und Kultursystem vertraut sein, um Sie auf die häufig gravierenden rechtlichen Unterschiede zwischen Deutschland und Florida hinweisen zu können. Je mehr praktische Erfahrung Ihr Anwalt mit dem deutschen Rechtssystem hat, umso fundierter fällt sein/ihr Rat aus.
• Last, but not least: Fragen Sie Ihren potenziellen Anwalt, ob er über eine gültige juristische Haftpflichtversicherung (Liability Insurance) verfügt. Auch Juristen sind nur Menschen, die Fehler machen können.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
Über die Autorin:
Sonja K. Burkard ist ehemalige deutsche Staatsanwältin und Gründerin der Kanzlei BURKARD LAW FIRM P. A. in Fort Myers. Sie ist anwaltlich zugelassen in Deutschland, Florida und New York.
Telefon (239) 791-4400
E-Mail: info@burkardlawfirm.com
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