Wohnhaus in Florida
Gute Nachricht für Immobilienverkäufer: Die Maklerprovisionen in den USA werden ab Mitte Juli aller Voraussicht nach deutlich fallen. (Foto © Mark Winfrey/Shutterstock.com)
Seit den 1990er-Jahren sind Immobilienverkäufer, die einen Makler damit beauftragen, ihr Objekt in ein sogenanntes Multiple-Listing-System (MLS) einzustellen, beim Verkauf dazu verpflichtet, sowohl ihrem eigenen als auch dem Makler des Käufers eine Provision zu zahlen. Die Gesamtprovision, die der Makler des Verkäufers und der des Käufers untereinander aufteilen, liegt für gewöhnlich zwischen 5 und 6 Prozent des Immobilienpreises und ist damit laut NPR höher als in den meisten anderen Ländern. (Zum Vergleich: In Deutschland, wo es keine offizielle Regelung zur Höhe der Maklerprovision gibt, kann diese laut verschiedenen Quellen zwischen 3 und 8 Prozent des Immobilienpreises zuzüglich Steuern betragen.)
Kritiker dieses Systems vertreten die Ansicht, dass die Maklerprovisionen dadurch künstlich aufgeblasen und die Makler dazu verleitet würden, ihren Kunden möglichst teure Immobilien anzubieten. Prinzipiell befänden sich die Makler der Käufer in einem Interessenskonflikt, wenn ihre Provisionen von den Immobilienverkäufern gezahlt würden.
Wie CNN berichtet, hatten Gruppen von Hausverkäufern, die mit diesem Provisionssystem nicht einverstanden waren, die National Association of Realtors (NAR), deren Mitglieder die meisten MLS betreiben, und einige nicht mit der NAR assoziierte Maklerfirmen auf eine Rückzahlung der an die Käufermakler gezahlten Provisionen verklagt. Um einer aufgrund der Forderungen drohenden Insolvenz zu entgehen, hat sich die NAR nun mit den Klägern auf einen Vergleich geeinigt, der noch von einem Bundesrichter bestätigt werden muss.
Dieser sieht einerseits die Zahlung einer Gesamtsumme von 418 Millionen Dollar durch die NAR an die Kläger innerhalb der kommenden vier Jahre vor. Darüber hinaus soll es künftig verboten sein, Maklerprovisionen mit der Einstellung einer Immobilie in ein MLS zu verknüpfen. Im Übrigen sind Makler künftig nicht mehr verpflichtet, sich an solche Listing-Systeme zu binden. Die im Fall der Vermittlung einer Immobilie zu zahlende Provision muss zwischen Makler und Käufer vereinbart werden; der Verkäufer hat nur noch die Provision für den von ihm beauftragten Makler zu zahlen. Die neuen Regelungen sollen ab Mitte Juli gelten.