Die Title Company führt die Steuer an die Finanzbehörden ab. (Foto: © Cynthia Farmer)
Frage: Ich reise jedes Jahr als Tourist nach Florida in meine Ferienimmobilie. Diese Immobilie möchte ich in der näheren Zukunft verkaufen. Auf was muss ich dabei steuerlich achten?
Antwort: Beim Immobilienverkauf durch Steuer-Ausländer (Non-Residents) ist der Käufer verpflichtet, vom Verkaufspreis 10 Prozent Steuern (FIRPTA) einzubehalten und an die Finanzbehörde abzuführen. Die Abführung der Steuer wird durch die Title Company erledigt. Mit Erstellung der jährlichen Einkommenssteuererklärung wird der Gewinn oder auch Verlust, der beim Verkauf der Immobilie entstanden ist, festgestellt. Wurde die Steuer zu hoch einbehalten, entsteht eine Überbezahlung, die von der Finanzbehörde an den Verkäufer erstattet wird.
Mit der Beantragung eines »Withholding Certificates« (Form 8288-B) besteht die Möglichkeit, die FIRPTA-Tax zu reduzieren oder zu eliminieren. Das Withholding Certificate muss vor dem sogenannten »Closing« bei der amerikanischen Finanzbehörde beantragt werden. Wenn der Verkaufspreis der Immobilie unter 300.000 Dollar liegt und der Erwerber der Immobilie das sogenannte »Buyers-Affidavit« unterzeichnet, darf der Käufer von der Einbehaltung der FIRPTA absehen. Trifft einer der beiden Punkte allerdings nicht zu, muss die FIRPTA einbehalten werden.
Über die Autorin:
Marena Loeffler ist CPA und Inhaberin von Allure Accounting in Bonita Springs.
Telefon (239) 992-3355, E-Mail: mloeffler@allureaccounting.com