(Foto: © Burdun Iliya)
Ein deutsches Dokument gilt nicht im Sunshine State – und umgekehrt? Tatsächlich kann das nicht nur auf Testamente zutreffen, sondern auch auf Vollmachten, Betreuungs- oder Patientenverfügungen, in denen Sie in Ihrem Heimatland nicht nur rechtsgültig festgelegt haben, wer Ihr Erbe sein soll, sondern auch – was sich in bestimmten Situationen als wesentlich erweisen kann – wer für Sie rechtsgeschäftlich handeln kann. Oder wer als Betreuer (vormals Vormund) für Sie und über Ihre Vermögenswerte entscheidet und welche lebenserhaltenden Maßnahmen die Ärzte im Notfall bei Ihnen anwenden oder nicht anwenden, wenn Sie nicht selbst in der Lage sein sollten, darüber zu entscheiden. Diese Verfügungen sollten Sie möglichst frühzeitig gemäß den in Florida gültigen rechtlichen Anforderungen aufsetzen lassen.
Aber auch in anderer Hinsicht gibt es grundlegende Unterschiede, die sich auf die Gestaltung der Nachlassverfahren auswirken können. Das deutsche Erbrecht bestimmt, dass der Nachlass einer Person bei deren Tod unmittelbar auf den oder die Erben übergeht (sogenannte Universalsukzession), während in Florida die Eigentumsrechte am Nachlass zunächst an den »personal representative« oder »executor« übergehen, der als Treuhänder den Nachlass für die Erben abwickelt, die bis zum Abschluss des Nachlassverfahrens lediglich eine Anwartschaft auf das Erbe haben. Der »personal representative« ist dem Nachlassgericht gegenüber verpflichtet, den Erbennachweis zu erbringen, ein Inventar der Nachlasswerte zu erstellen und eine detaillierte Endabrechnung vorzulegen. Nachlassverfahren in Florida können langwierig und kostspielig sein. Eine rechtzeitige rechtliche und steuerrechtliche Beratung ist angeraten, um gegebenenfalls das Nachlassverfahren umgehen zu können und die erbschaftsteuerrechtlich beste Regelung zu finden.
In Deutschland ist in der Regel zum Nachweis der Erbenstellung lediglich ein Erbschein erforderlich. Mit der Beantragung des Erbscheines gibt der Erbe gleichzeitig zu erkennen, dass er die Erbschaft angenommen hat. Bei überschuldeten Nachlässen ist es daher ratsam, innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist dem Nachlassgericht gegenüber die Erbausschlagung zu erklären. Erben von in Deutschland befindlichen Vermögenswerten, die im Ausland leben, haben die Möglichkeit, innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis des Erbfalls das Erbe auszuschlagen.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
Über die Autorin
Sonja K. Burkard ist Gründerin der Kanzlei BURKARD LAW FIRM, P. A. in Fort Myers. Sie ist anwaltlich zugelassen in Deutschland, Florida und New York. Telefon (239) 791-4400, E-Mail info@burkardlawfirm.com