Schon richtig: Vom Gesetz her ist das E2-Investorenvisum für einen vorübergehenden Aufenthalt gedacht. Aber die US-Regierung setzt sicherlich falsche Maßstäbe an, wenn sie davon ausgeht, dass ein Investor über 100.000 Dollar in ein amerikanisches Business investiert, ohne mit einem langfristigen Aufenthalt im Land zu rechnen. Bisher war ein längerfristiger Aufenthalt in den USA mit einem E2-Visum denn auch relativ problemlos, die Angst unbegründet, dass das Visum nicht verlängert wird, solange man das Geschäft einigermaßen profitabel und mit einem oder zwei Angestellten betreibt. Mehr und mehr Konsularbeamte machen derzeit aber den »vorübergehenden Charakter« des E2-Visums geltend – auch wenn das Geschäft gut läuft. Für sie stellen wiederholte Verlängerungen einen Missbrauch des Visums dar. VViele Investoren glauben nun, dass es vom Gesetz her unmöglich ist, vom E2-Visum auf die Greencard umzusteigen. Das Gegenteil ist der Fall. Im Folgenden drei Varianten des »Umstiegs«:
Es gibt eine Greencard-Kategorie für jene Personen, die ein Geschäft im Ausland/Heimatland aufrechterhalten, während sie in den USA ein zweites Geschäft aufbauen. Die Krux: Viele Investoren kommen in die USA, nachdem sie ihr Business im Heimatland verkauft haben. Für diese Personen kommt diese Kategorie natürlich nicht in Frage.
Der Inhaber des E2-Visums bzw. der Ehepartner des Investors kann durch ein anderes Geschäft, an dem er keinen Anteil hat, für die Greencard »gesponsert« werden. Das heißt, das andere Geschäft offeriert ein Stellenangebot, das der Investor bzw. Ehepartner in Zukunft annehmen wird, nachdem er die Greencard bekommt. Für viele E2-Visuminhaber ist es oft schwierig, einen solchen Sponsor zu finden. Das damit verbundene Verfahren hängt außerdem davon ab, dass sich kein qualifizierter Amerikaner um diese Stellung bewirbt – bei steigender Arbeitslosigkeit in Florida immer unwahrscheinlicher.
Seit 15 Jahren gibt es die EB5-Greencard durch eine Investition in Höhe von 500.000 Dollar in ein Regionalzentrum. Seit der Reform dieses Programms vor fünf Jahren ist die Erfolgsrate deutlich gestiegen, die jährliche Quote beträgt 3.000 Greencards. Die Vorteile der Greencard im Vergleich zum E2-Visum liegen auf der Hand: Man braucht sich nicht immer wieder für eine Verlängerung zu qualifizieren.
Nach Erreichen des 21. Lebensjahres müssen auch die Kinder kein eigenes Visum beantragen, sondern dürfen lebenslang in den USA bleiben. Die Bedingungen für Kinder, in den USA ein Studium aufzunehmen, sind dann ebenfalls besser, denn sie qualifizieren sich für ermäßigte Studiengebühren, Stipendien und bundesstaatliche Darlehen. Als Greencard-Besitzer darf man arbeiten, wo und wie man will, und hier leben, auch ohne zu arbeiten. Nicht ganz unwichtig: In Florida kommt man als Inhaber der Greencard auch in den Genuss einer Ermäßigung der Grundsteuer der Privatresidenz.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
Über den Autor:
Anthony Olson ist Anwalt mit dem Schwerpunkt Einwanderungsrecht in Sarasota. Telefon (941) 362-7100
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