Schützen Sie Ihre Marke! (Foto: © Marko Nesic)
Unternehmen, die internationale Absatzmärkte erschließen oder sichern wollen, kommen an einer effizienten Markenschutzstrategie nicht vorbei. Besonders interessant für in Florida tätige Firmen ist naturgemäß, wie eine Marke in den USA geschützt werden und wie man als »Newcomer« mit seiner Marke einen potenziellen, meist sehr kostenintensiven Markenrechtsstreit vermeiden kann.
Für den Schutz einer Marke in den USA gibt es drei Möglichkeiten. Einmal durch eine bundesweite Registrierung der Marke beim US-amerikanischen Patent- und Markenamt (United States Patent and Trademark Office, USPTO). Bei einer bundesweiten Registrierung darf das Zeichen »®« in Verbindung mit der Marke verwendet werden.
Eine weitere Möglichkeit ist die Registrierung einer Marke in nur einzelnen US-Bundesstaaten, auch »State Registration« genannt. Diese Registrierung ist für ausländische Unternehmen interessant, die nicht USA-weit, sondern nur in einem oder mehreren Bundesstaaten ihre Produkte oder Dienstleistungen vermarkten.
Drittens entsteht unabhängig von einer Registrierung ein Markenschutz schon allein durch die Benutzung der Marke in Handel und Wirtschaft. Allerdings ist dieser Markenschutz auf die Ware oder Dienstleistung beschränkt, für die die Marke verwendet wird. Darüber hinaus beschränkt sich dieser Schutz auf das geografische Gebiet in den USA, in dem die Marke benutzt wird. Werden Waren oder Dienstleistungen in Handel und Wirtschaft angeboten, ist es dem Unternehmer möglich, das Zeichen »TM« (Trademark) oder »SM« (Service Mark) zu benutzen, um seine Marke zu kennzeichnen.
Trotz des Markenschutzes muss bedacht werden, dass – wie in allen anderen Ländern auch – der Markenschutz in den USA nur territorial wirkt. Dies bedeutet, dass eine in den USA geschützte Marke auch nur Schutz in den USA genießt, nicht aber zum Beispiel in Europa. Um einen Markenschutz auch in anderen Ländern zu erreichen, muss man seine Marke in jedem Land separat schützen lassen. Dies ist meistens sehr kostenintensiv und teilweise auch umständlich, da auf die rechtlichen Besonderheiten der einzelnen Länder geachtet werden muss.
Für eine Marke, die in Europa Schutz genießen soll, besteht die Möglichkeit der Anmeldung einer so genannten EU-Marke. Diese bezieht sich automatisch auf alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (derzeit 27 Staaten), ohne dass für jede Marke in jedem Land eigene Verfahren durchgeführt oder Gebühren gezahlt werden müssen. Der Nachteil der EU-Marke besteht darin, dass die gesamte Anmeldung zurückgewiesen werden kann, wenn aufgrund eines kollidierenden, älteren Markenrechts in einem einzigen EU-Staat erfolgreich Widerspruch eingelegt wird.
Eine weitere Option liegt in der Anmeldung einer internationalen Marke. Diese so genannte IR-Marke wird in ein internationales Register eingetragen, welches von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization, WIPO) auf der Grundlage des »Madrider Markenabkommens« in Genf verwaltet wird. Dem Madrider Abkommen haben sich weltweit 77 Einzelstaaten angeschlossen.
Mit dem Beitritt der USA und der EU zum Madrider Abkommen ist es nun möglich, auf der Basis einer bereits existierenden nationalen Marke (zum Beispiel einer deutschen Eintragung) über die WIPO einen Markenschutz sowohl in den USA als auch in der gesamten EU zu erreichen. Umgekehrt kann über die WIPO der Schutz einer EU-Gemeinschaftsmarke auf die USA oder der einer US-Marke auf die EU-Mitgliedstaaten ausgedehnt werden.
Fazit: Die Verknüpfung unterschiedlicher Markenschutzmöglichkeiten kann zu einem einfachen, schnellen und vor allem kostengünstigen internationalen Markenschutz führen. Der Rat eines Rechtsexperten sollte freilich schon im Anfangsstadium der Produkt- oder Service-Entwicklung eingeholt werden.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
Über den Autor:
Maximilian J. Schenk ist Attorney at Law und Managing Member von Schenk & Associates, PLC, Counselors at Law mit Büros in Miami, Naples und Marco Island. Telefon (305) 444-2200, E-Mail: info@schenk-law.com