Mit dem L-Visum in der Tasche geht es nach Amerika. (Foto: © johansson)
Ein L1-Visum setzt voraus, dass ein Unternehmen in den USA eine Muttergesellschaft beziehungsweise Schwestergesellschaft im Ausland hat, die Personal beschäftigt und eine geschäftliche Tätigkeit aufweisen kann. Das E2-Visum dagegen verlangt keine Verbindung mit einer Firma außerhalb der USA, setzt aber eine Investition von 100.000 Dollar und mehr voraus.
Es gibt zwei Kategorien von L1-Visa: das L1A-Visum für Führungskräfte sowie das L1B-Visum für Spezialisten. Wenn es sich um ein neues Unternehmen handelt, wird das L1-Visum zunächst für ein Jahr ausgestellt. Zur Zeit der Erneuerung wird das Visum generell für zwei bis drei Jahre erteilt. Das L1A-Visum kann maximal bis zu sieben Jahre verlängert werden, das L1B-Visum nur bis zu fünf Jahre.
Der Antragsteller eines L1-Visums muss während der vergangenen drei Jahre mindestens ein Jahr ununterbrochen von der ausländischen Firma direkt angestellt gewesen sein. Des Weiteren muss der L1A-Manager in den USA mindestens fünf Angestellten in verschiedenen Verantwortungsstufen vorstehen. Der L1B-Spezialist muss ein spezifisches firmeneigenes Know-how vorweisen, das in den USA sehr schwer zu finden ist.
Wenn die Forderung von fünf oder mehr Angestellten in den USA von vornherein unrealistisch ist, sollte man das L1B-Visum beziehungsweise das E2-Investorenvisum in Erwägung ziehen. Für ein L1B-Visum sind keine weiteren Angestellten erforderlich. Manche Unternehmer bevorzugen die Beantragung des einjährigen L1A-Visums, um den amerikanischen Markt zu sondieren und das Unternehmen aufbauen zu können, ohne gleich ein erhebliches Kapital zu investieren.
Sollte das Unternehmen nicht genug Angestellte am Ende des ersten Jahres für die L1-Visumverlängerung haben, so besteht die Möglichkeit, zum E2-Visum zu wechseln. Dazu muss allerdings die oben erwähnte Investition vorliegen und der Investor mindestens 50 Prozent des US-Unternehmens besitzen.
Wenn das Unternehmen sehr erfolgreich ist und der L1-Manager mindestens zehn Angestellten auf verschiedenen Fachebenen vorsteht, kann er einen Antrag auf die Greencard für multinationale Manager stellen. Die ausländische Firma muss weiterhin aktiv sein, Personal beschäftigen und einen Gewinn erwirtschaften. Das Unternehmen kann auch für L1B-Spezialisten die Greencard beantragen, wenn es nachweisen kann, dass keine qualifizierten und arbeitswilligen lokalen Facharbeiter für diese Position zur Verfügung stehen.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
Über den Autor:
Anthony Olson ist Anwalt bei Anthony Olson, P. A. Immigration Law Firm in Sarasota. Telefon (941) 362-7100, E-Mail: tony@immigrationvisausa.com