Erbschaftssteuerrecht: USA und Deutschland im Vergleich. (Foto: © wrangler)
Welche Unterschiede bestehen zwischen dem deutschen und dem amerikanischen Erbschaftsteuerrecht?
Das deutsche Erbschaftsteuergesetz belastet im Erb- oder Schenkungsfall den Erben oder den Begünstigten. Das heißt, der Erbe (Todesfall) oder der Begünstigte (unter Lebenden) wird mit der anfallenden Steuer, nach Abzug der Freibeträge, zur Kasse gebeten. Auch in den Ansätzen der Werte und der Steuer gibt es zwischen der Erbschaftsteuer und der Schenkungsteuer keine Unterschiede. Bei Schenkungen sei noch erwähnt, dass die Freibeträge alle zehn Jahre wieder zum Ansatz kommen können.
Das amerikanische Erbschaftsteuergesetz hat einen anderen Aufbau. Der gravierendste Unterschied im Vergleich zur deutschen Gesetzgebung ist, dass nicht der Erbe oder Begünstigte die Steuer zahlt, sondern im Erb- oder im Schenkungsfall die Steuer aus dem Vermögenswert entrichtet wird – also nicht der Erbe oder Beschenkte haftet, sondern der Vermögenswert.
Die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer sind wie folgt: für das Kalenderjahr 2007 und 2008 – zwei Millionen Dollar, 2009 – 3,5 Millionen, 2010 – keine Steuer, ab 2011 voraussichtlich eine Million Dollar, falls der Kongress keine andere Entscheidung trifft. Die Freibeträge bei der Schenkung sind auch anders geregelt. Ein US-Bürger kann pro Kalenderjahr eine Schenkung von 12.000 Dollar an x-Personen vornehmen, ohne dass eine Schenkungsteuererklärung angefertigt werden muss. Wird ein höherer Betrag geschenkt, muss eine Schenkungsteuererklärung abgegeben werden. Von dieser Betragsregelung ausgenommen sind zum Beispiel gewisse Schenkungen an wohltätige Institutionen. Eine weitere Besonderheit: Amerikanische Ehegatten können gegenseitig Schenkungen in unbegrenzter Höhe vornehmen. Ist jedoch einer der Ehepartner nicht Amerikaner, beläuft sich der jährliche Freibetrag auf 120.000 Dollar.
Die Erbschaftsteuer ist die »Estate Tax«, die Schenkungsteuer die »Gift Tax«. Weiterer Unterschied: Es gibt nicht nur eine Bundeserbschaft- und Schenkungsteuer, sondern diese fallen je nach Bundesstaat unterschiedlich aus. Hier besteht in den 50 Bundesstaaten keine einheitliche Regelung. Bei der Beurteilung ist daher Vorsicht geboten. Unserer Betrachtung liegen die Kriterien des Bundeserbschaftsteuergesetzes zu Grunde.
Dieses Steuersystem trifft für die Staaten Kalifornien, New York und Florida zu. Diese Staaten haben eine prozentuale Beteiligung an der so genannten »Federal Estate Tax«.
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Über den Autor:
Friedrich W. Schmidt ist Steuerberater bei Allure Accounting LLC in Bonita Springs. Telefon (239) 992-3355, E-Mail: FSchmidt@allureaccounting.com