Banking für Europäer (Foto: © nfsphoto)
Es handelt sich bei diesem Formular um das Steuerformular W-8BEN (Certificate of Foreign Status of Beneficial Owner for United States Tax Withholding). Einem »Non-Resident Alien« (in den USA nur beschränkt steuerpflichtiger Ausländer) wird die US-Quellensteuer von derzeit 30 Prozent erlassen, wenn er im Rahmen eines bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens gegenüber der Bank oder Investitionsgesellschaft eine entsprechende Erklärung abgibt.
Jedes depotführende Kreditinstitut ist per Gesetz verpflichtet, bei einer Kapitalanlage das Formular W-8BEN ausfüllen zu lassen. Weigert sich der Anleger dieses zu unterschreiben, sind die Kapitalerträge automatisch mit 30 Prozent Steuer belastet. Da die Kapitalerträge bei Abgabe der Erklärung brutto für netto ausgezahlt werden, wird sehr häufig vonseiten der Sachbearbeiter nicht darauf hingewiesen, dass diese Erträge im Heimatland als Kapitaleinkünfte erklärt werden müssen. Die amerikanische Steuerbehörde meldet automatisch alle Kapitaleinkünfte in die entsprechenden Länder, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Oft sind Anleger dann sehr überrascht, Post oder Besuch von der Steuerbehörde des Heimatlandes zu bekommen. Es lohnt sich also nicht, die Meldung zu unterlassen.
Das Steuerformular W-8ECI (Certificate of Foreign Person's Claim That Income Is Effectively Connected With the Conduct of a Trade or Business in the United States) ist mit dem Steuerformular W-8BEN verwandt. Dieses betrifft allerdings Einkünfte aus Geschäftsaktivitäten (zum Beispiel Vermietung). Mit dem Ausfüllen des Formulars etwa bei der Vermietungsagentur wird hier ein Steuerabzug von 30 Prozent vermieden. Der Steuerzahler muss aber jährlich eine »Non-Resident-Alien«-Steuererklärung (Formular 1040NR) abgeben, die erzielten Einkünfte unterliegen den normalen Steuersätzen.
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Über den Autor:
Friedrich W. Schmidt ist Steuerberater bei Allure Accounting, LLC in Bonita Springs. Telefon (239) 992-3355, E-Mail: FSchmidt@allureaccounting.com