Sind Auslandskonten meldepflichtig? (Foto: © Yoki 5270)
Antwort: Dies stimmt. Mit dem Formular TD F 90-22.1 (»Report of Foreign Bank and Financial Accounts«, FBAR) sind Unternehmen wie im obigen Beispiel sowie Privatpersonen mit Status »US-Citizen« oder »US-Resident« verpflichtet, eine Meldung einzureichen. Meldepflichtig sind ausländische Bankkonten (Girokonten, Spareinlagen, Wertpapierkonten etc. und für Privatpersonen zusätzlich Rückkaufswerte von Kapitallebens- und -rentenversicherungen). Generell gilt: Wenn der Bestand auf allen oben genannten Konten zusammengerechnet pro Jahr 10.000 Dollar oder mehr beträgt, besteht die jährliche Meldepflicht. Das Formular muss am 30. Juni des Folgejahres beim Department of Treasury eingegangen sein.
Nichtabgabe beziehungsweise verspätete Einreichung kann zu erheblichen Geldstrafen führen (Minimum 10.000 Dollar und bis zu 50 Prozent des Kapitals auf den Konten). Der Hintergrund ist klar: Die amerikanische Finanzbehörde will durch diese Meldung erreichen, dass außerhalb der Vereinigten Staaten keine inoffiziellen Konten geführt werden.
Die Meldung ist sowohl von einer eventuell zu erstellenden US-Einkommensteuererklärung als auch von den Abgabeterminen der Einkommensteuererklärung unabhängig.
Über den Autor:
Friedrich W. Schmidt ist Steuerberater bei Allure Accounting, Inc. in Bonita Springs. Telefon (239) 992-3355; E-Mail: FSchmidt@allureaccounting.com
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