Amerikanische Staatsbürger und Greencard-Inhaber sind generell dazu verpflichtet, weltweite Einkünfte in der amerikanischen Steuererklärung anzugeben. (Foto: © T. Cassidy)
Frage: Ich bin von Geburt amerikanischer Staatsbürger, lebe aber in Deutschland und besitze auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Ich habe in Deutschland Firmen- und Immobilienbesitz und erziele meine Einkünfte nur in Deutschland. Muss ich in den USA eine Einkommensteuererklärung abgeben? Gibt es weitere Dinge, die ich beachten muss?
Antwort: Jede/r amerikanische Staatsbürger/in und grundsätzlich auch Greencard-Inhaber/in ist generell dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung in den USA abzugeben, in der er/sie seine/ihre weltweiten Einkünfte angibt. Ob es in den USA allerdings tatsächlich zu einer Steuerzahlung kommt, muss im Einzelfall erörtert werden. Es gibt diverse Einkunftsausschlüsse aufgrund von US-Steuergesetzen und Doppelbesteuerungsabkommen (so z. B. auch mit Deutschland), Gutschriften für im Ausland bezahlte Steuern, Freibeträge etc., die in gegebenen Situationen dazu führen, dass in den USA keine weitere Nachzahlung bei der Einkommensteu-ererklärung zu erwarten ist. Eine Garantie gibt es allerdings dafür nicht, sodass immer eine Steuerberechnung durchgeführt werden muss – und von der Abgabepflicht ist man sowieso nicht befreit.
Bestandteile der US-Einkommenssteuererklärung sind – neben den weltweiten Einkünften – auch weitgehende, detaillierte Informationen über außerhalb der USA ansässige Einzelunternehmen und Beteiligungen an GmbHs, Aktiengesellschaften und anderen Gesellschaften.
Weiterhin muss jede/r amerikanische Staatsbürger/in und grundsätzlich auch Greencard-Inhaber/in Informationen bezüglich Inhaberschaft und Unterschriftsberechtigung außerhalb der USA gelegener Bankkonten, Fondsbeteiligungen und Kapitallebensversicherungen geben.
Bei den Meldungen zu ausländischen Einzelunternehmens-, Firmen- und Gesellschaftsaktivitäten und Bankkonten ist zu beachten, dass die amerikanische Finanzbehörde die alleinige Nichtabgabe oder auch verspätete Abgabe der Meldungen mit mindestens 10.000 Dollar pro Meldung (pro Monat) bestrafen kann.
Über die Autorin:
Marena Loeffler ist CPA und Inhaberin von Allure Accounting in Bonita Springs.
Telefon (239) 992-3355, E-Mail: mloeffler@allureaccounting.com