Beim Verkauf von Immobilien ergeben sich viele Fragen (Foto: © macro-vectors)
Im Dezember 2015 hat die US-Regierung den »PATH Act« in Kraft gesetzt. In diesem Steuergesetz ist unter anderem eine Änderung enthalten, die alle ausländischen Immobilienbesitzer in den USA betrifft.
Grundsätzlich muss ein ausländischer Bürger, der in den USA Immobilienbesitz veräußert, eine Steuervorauszahlung leisten, die ihm direkt bei der Abwicklung des Verkaufes durch den Anwalt beziehungsweise Notar abgezogen und an das US-Finanzamt überwiesen wird (FIRPTA-Steuer). Bisher lag der Satz bei 10 Prozent der Verkaufssumme. Mit dem neuen Gesetz wurde er auf 15 Prozent angehoben. Das ist ein beträchtlicher Betrag, der in vielen Fällen die tatsächlich zu leistende Steuerschuld weit übersteigt.
Bei der regulären Abwicklung muss der Verkäufer für das Kalenderjahr, in dem der Verkauf stattgefunden hat, eine Steuererklärung einreichen, seinen erzielten Gewinn melden und die entsprechende Steuer auf diesen Gewinn bezahlen. Liegt der vorausbezahlte Steuerabzug über dem tatsächlichen Steuerbetrag, kann der Steuerzahler eine Rückerstattung des überzahlten Betrages verlangen. Leider kann es bei der Steuererstattung in Abhängigkeit vom Verkaufsdatum und der Geschwindigkeit der Bearbeitung bei der Finanzbehörde einen Zeitverzug von bis zu zwei Jahren geben.
Aus diesem Grund ist es ratsam, vor dem Verkauf oder zum Zeitpunkt des »Closings« (Verkaufsabwicklung beim Anwalt/Notar) mit einer sogenannten »Application for Withholding Certificate« (Form 8288-B) bei der Finanzbehörde vorläufig zu beantra- gen, dass nur der tatsächlich zu bezahlende Steuerbetrag abgeführt wird.
Über die Autorin
Marena Loeffler ist CPA und Inhaberin von Allure International Tax Consulting in Bonita Springs. Telefon (239) 992-3355; E-Mail: mloeffler@alluretax.com