Welche Form des Immobilienbesitzes in Florida ist für Sie die beste? (Foto: © Felix Mizioznikov)
FRAGE
Wir möchten uns in Florida eine Ferienimmobilie anschaffen. Wir haben von Bekannten gehört, dass diese dafür eine Firma gegründet haben. Was für Vorteile bringt das? Ist das auch für uns eine Überlegung wert?
ANTWORT
Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Möglichkeiten, eine Immobilie im Sunshine State zu besitzen.
1) Im Privatnamen
Dies bedeutet, dass zum Beispiel Ehemann und Ehefrau gemeinsam im Grundbuch als Eigentümer der Immobilie eingetragen sind. Im Hinblick auf die Einkommensteuer ist dies der beste Weg, da Sie so auf Ihre Mieteinnahmen und einen späteren Verkaufsgewinn den günstigsten Steuersatz zu zahlen haben. Diese Konstellation kann allerdings bei der Erbschaftsteuer Nachteile mit sich bringen, wenn das Vermögen auf die nächste Generation übergeht.
2) Im Namen einer Limited Liability Company (LLC)
Hier tritt bei der Grundbucheintragung an die Stelle der Privatperson eine Gesellschaft, woraus sich Vorteile bei der Erbabwicklung ergeben können. Ein weiterer Vorteil ist der Ausschluss der Privathaftung im Schadensfall. Einkommensteuerlich gesehen hat die LLC keinen Vorteil oder Nachteil gegenüber dem Immobilienbesitz im Privatnamen.
3) Im Namen einer ausländischen Gesellschaft
Auch hier sind nicht die Privatpersonen als Eigentümer der Immobilie im Grundbuch eingetragen, sondern die Gesellschaft. Diese Struktur verwendet man hauptsächlich, wenn andernfalls eine Erbschaftbesteuerung in den USA droht. Für viele Ausländer liegt der Erbschaftsteuerfreibetrag nur bei 60.000 Dollar. Mit einigen Ländern gibt es diesbezüglich Doppelbesteuerungsabkommen, die den Freibetrag erhöhen. Dazu gehört auch Deutschland. Oft reicht allerdings auch ein höherer Freibetrag nicht aus.
Über die Autorin
Marena Loeffler ist CPA und Inhaberin von Allure International Tax Consulting in Bonita Springs. Telefon (239) 992-3355; E-Mail: mloeffler@alluretax.com