EU-Parlament Straßburg
Das Europaparlament in Straßburg (Foto © makasana photo/Shutterstock.com)
Zur Eindämmung der Ausbreitung der Covid-19-Pandemie hatte die Europäische Union am 17. März ein Einreiseverbot für Nicht-EU-Bürger beschlossen, das zunächst für 30 Tage galt und dann schrittweise bis zum 30. Juni verlängert wurde. Angesichts der zurückgegangenen Infektionszahlen ist es seit dem 1. Juli Bürgern von 15 Ländern wieder erlaubt, ohne besonderen Grund die Länder der EU zu besuchen. Laut der Deutschen Welle zählen dazu Algerien, Australien, Georgien, Japan, Kanada, Marokko, Montenegro, Neuseeland, Ruanda, Serbien, Südkorea, Thailand, Tunesien, Uruguay und China (mit Einschränkungen). Weiterhin geltende Beschränkungen in verschiedenen EU-Staaten bleiben davon allerdings unberührt, sodass die Umsetzung dieses Beschlusses bei den einzelnen Ländern liegt. Um zu verhindern, dass Bürger aus Drittstaaten, die über ein bestimmtes EU-Land einreisen, sich trotz noch geltender Beschränkungen in anderen Ländern frei im Schengenraum bewegen können, wird ein zwischen den Einzelstaaten abgestimmtes Vorgehen angestrebt. Andernfalls könnten die Regierungen der Länder, für die noch Beschränkungen gelten, erneut dazu übergehen, wieder Grenzkontrollen einzuführen, was unbedingt verhindert werden soll.
Ob die Teilaufhebung des Einreiseverbots so bestehen bleibt oder sogar ausgedehnt wird, hängt von der Zahl der Neuinfektionen mit Covid-19 in den zurückliegenden 14 Tagen ab. Weitere Aspekte bei der Entscheidung darüber, ob Bürger eines bestimmten Staates wieder in die EU einreisen können, sind der allgemeine Ausbreitungstrend der Infektion im fraglichen Zeitraum sowie der Umgang des jeweiligen Staates mit der Pandemie. Damit ein Staat auf die Ausnahmeliste gesetzt wird, muss die Zahl der erfassten Infektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten zwei Wochen "nahe bei oder unter" 16 liegen, was dem EU-Durchschnitt entspricht. Der Infektionstrend in diesem Zeitraum soll gegenüber den zwei Wochen davor "stabil oder abnehmend" sein. Was die Corona-Politik der fraglichen Staaten angeht, sollen die getroffenen Maßnahmen zur Kontaktverfolgung Infizierter, die Zahl der Tests sowie generelle Eindämmungsbemühungen für die Beurteilung herangezogen werden, ob ihren Bürger die Einreise in die EU wieder erlaubt werden soll.
Aufgrund dieser Kriterien könnte auch China bereits zu den Ländern gehören, für die die Einreisebeschränkungen aufgehoben wurden. Für eine Aufhebung der Einreisebeschränkungen für China verlangt die EU aber, dass umgekehrt auch die dortigen Einreisebeschränkungen für EU-Bürger aufgehoben werden. Dasselbe gilt im Übrigen für die bereits auf der Liste stehenden Länder Japan und Südkorea. Länder wie die USA, Russland oder Brasilien, in denen die Zahlen der Neuinfektionen weit über den vorgeschriebenen 16 auf 100.000 Einwohner liegen, können dagegen auf absehbare Zeit nicht mit der Aufhebung der Einreisebeschränkungen für ihre Bürger in die Europäische Union rechnen. In den USA und Russland lag die Zahl der Neuinfektionen in den zurückliegenden zwei Wochen zuletzt bei 60 bis 120, im Fall von Brasilien sogar darüber.
Ausnahmen vom Einreiseverbot gelten gemäß dem Auswärtigen Amt für Bürger aus der EU, dem Schengenraum oder Großbritannien und ihre Familienangehörigen, die aus einem Nicht-EU-Staat an ihren Wohnort zurückkehren, für Drittstaatsangehörige mit längerfristigem Aufenthaltsrecht in einem der genannten Staaten, die an ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort zurückkehren, sowie Drittstaatsangehörige, die in einem EU-Land eine besondere Funktion erfüllen oder schwerwiegende Gründe haben, in die EU einzureisen. Dazu zählen u. a. Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen, Personen, die Waren transportieren, Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen, Transitreisende, Personen, die für ihre Reise zwingende familiäre Gründe geltend machen können (wie beispielsweise eine Beerdigung) oder solche, die aus humanitären Gründen einreisen, etwa weil sie schutzbedürftig sind.