ESTA-Verfahren
Wer am ESTA-Verfahren teilnehmen will, muss nun auch Auskunft über seine Aktivitäten in sozialen Medien geben. (Foto © Tunatura/Shutterstock.com)
Mittels des Electronic System for Travel Authorization (ESTA) können Einwohner der insgesamt 39 Länder, die am Visa-Waiver-Programm ("Visumverzichtsprogramm") teilnehmen, für einen Zeitraum von maximal 90 Tagen in die Vereinigten Staaten reisen, ohne ein Visum zu beantragen. Schon seit Längerem wurde im von den Reisenden auszufüllenden ESTA-Antrag auch nach Profilen auf Social-Media-Plattformen gefragt, bisher waren die Antragsteller allerdings nicht verpflichtet, darauf zu antworten. Wie das US-Einwanderungsberatungsportal The American Dream berichtet, hat sich dies seit Mai geändert: Antragsteller sind nun verpflichtet, Angaben zu ihren Facebook-, Twitter-, LinkedIn- und Instagram-Profilen der zurückliegenden fünf Jahre zu machen. Genannt werden müssen sämtliche Nutzernamen, unter denen der Antragsteller im fraglichen Zeitraum auf diesen Plattformen registriert war. Darüber hinaus können gegebenenfalls Profile bei weiteren Plattformen angegeben werden. Passwörter müssen nicht genannt werden.