Liebespaar wiedervereint
Nach monatelanger Trennung können sich viele binationale Paare in Deutschland auch ohne Trauschein wieder in den Armen liegen. (Foto © sirtravelalot/Shutterstock.com)
Als wären Lockdown, Wirtschaftskrise, die Einschränkung des Kulturlebens, den Alltag begleitende Social-Distancing-Maßnahmen und die Ungewissheit, sich beim Einkaufen vielleicht trotzdem mit dem tückischen Virus zu infizieren, nicht schlimm genug: Lebenspartner aus verschiedenen Ländern, die auf die formale Schließung eines Bunds fürs Leben verzichtet haben, werden durch die Covid-19-Pandemie auf eine besonders harte Probe gestellt. Aufgrund der von den USA sowie der EU und dem Schengenraum beschlossenen Einreisebeschränkungen für Bürger aus Drittstaaten konnten sich zahlreiche Paare etwa aus Deutschland und Florida in den vergangenen Monaten lediglich im virtuellen Raum treffen. Nachdem der deutsche Innenminister Horst Seehofer bisher den Standpunkt vertreten hatte, eine Ausnahmeregelung für solche Fälle solle EU-weit vereinbart werden, ist er nun überraschend auf die Forderung seines Außenamtskollegen Heiko Maas eingegangen, das Problem einstweilen auf nationaler Ebene anzugehen: Seit Montag dieser Woche können auch trauscheinlose Partner aus Drittstaaten wieder nach Deutschland einreisen.
Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet, müssen Personen, um von der Ausnahmeregelung profitieren zu können, in einer "auf Dauer angelegten Partnerschaft" zu einem EU- beziehungsweise Schengen-Bürger stehen und diesen zuvor mindestens einmal in Deutschland getroffen oder mit ihm einen gemeinsamen Wohnsitz im Ausland unterhalten haben. Bei der Einreise müssen eine Einladung des in Deutschland lebenden Partners sowie eine gemeinsam unterschriebene Erklärung vorgelegt werden, in der die Partner den Bestand der Beziehung bestätigen. Als Nachweise für vorherige Treffen dienen zum Beispiel Passtempel, Flugtickets oder andere Reiseunterlagen. Deutschland ist damit nach Dänemark, Norwegen, Island, Tschechien, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden das achte europäische Land, das eine solche nationale Sonderregelung einführt.
Wer aus einem Staat beziehungsweise einer Region einreist, die nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts zu den Corona-Risikogebieten zählt, muss sich allerdings in eine 14-tägige Quarantäne begeben, sofern er oder sie nicht einen höchstens 48 Stunden alten negativen Covid-19-Test vorweisen kann, der aus einem der vom RKI akzeptierten Staaten stammt. Zu den als Risikogebiet angesehenen Ländern zählen derzeit auch die gesamten USA; dort durchgeführte Covid-19-Tests werden vom RKI anerkannt.