Ausgefallene Flüge: Entschädigung bei nicht ausreichender Information durch Airline

Fluggesellschaften sind verpflichtet, ihre Passagiere mindestens zwei Wochen im Voraus über Streichungen von Flügen zu informieren. Geschieht dies nicht, haben die Reisenden nicht nur ein Anrecht auf die Erstattung der Kosten für das Ticket, sondern auch auf eine zusätzliche Ausgleichszahlung. Dass dies auch dann gilt, wenn die Information zwar rechtzeitig, aber dennoch in unzureichender Weise erfolgt, entschied nun der Europäische Gerichtshof.

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