Flugzeug über Palmen
Wer in den USA Unangenehmes bei einer Flugreise erlebt, kann künftig auf schnellere und unkompliziertere Entschädigung hoffen. (Foto © frank_peters/Shutterstock.com)
Wie auf der Website des U. S. Department of Transportation ausgeführt wird, verpflichtet die am vergangenen Mittwoch veröffentlichte Regelung Airlines, ihre Passagiere automatisch zu entschädigen, wenn diese von ausgefallenen oder erheblich geänderten Flügen betroffen sind, ihr Gepäck mit erheblicher Verspätung abgefertigt oder besondere Serviceleistungen, die extra bezahlt werden mussten, nicht erbracht wurden. Bislang hatten die Fluggesellschaften selbst festgelegt, in welchen Fällen ihre Passagiere Anspruch auf eine Erstattung hatten. In der neuen Regelung wird nun detailliert festgelegt, unter welchen Umständen Airlines verpflichtet sind, Passagiere zu entschädigen:
Im Fall ausgefallener oder in erheblichem Maße geänderter Flüge müssen die Fluggesellschaften ihren Kunden den Preis für das Flugticket erstatten, sofern diese nicht bereit sind, eine alternative Transportoption zu nutzen oder eine Gutschrift für künftige Reisen zu akzeptieren. Als "in erheblichen Maße geändert" gelten Flüge, deren Start- oder Ankunftszeiten sich im Inland um mehr als drei, bei internationalen Verbindungen um mehr als sechs Stunden verzögern; solche, bei denen der Abflug oder die Ankunft auf einem anderen als dem bei der Buchung angegebenen Flughafen stattfindet; Flugverbindungen, bei denen sich die Zahl der Umsteigepunkte vergrößert; Flüge, bei denen den Passagieren ein geringeres Komfort- und Servicelevel geboten wird, als von diesen bezahlt wurde; und Flugverbindungen an verschiedenen Airports und mit unterschiedlichen Flugzeugen, die für Menschen mit einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung weniger gut zu erreichen sind oder weniger ihren Bedürfnissen entsprechen als zuvor angekündigt.
Im Fall von verzögert abgefertigtem Gepäck haben Passagiere Anspruch auf eine Erstattung der dafür gezahlten Gebühr, wenn ihnen dieses nicht spätestens zwölf Stunden nach der Ankunft ihres Flugzeugs im Inland beziehungsweise 15 bis 30 Stunden (in Abhängigkeit von der Länge des Fluges) nach der Ankunft an einem internationalen Zielort zugestellt wird.
Falls zusätzliche, eigens bezahlte Serviceleistungen wie etwa WLAN, die Auswahl eines bestimmten Platzes oder ein Unterhaltungsangebot während des Fluges nicht erbracht werden, müssen die Airlines den Passagieren die jeweiligen Gebühren erstatten.
Die Erstattung muss automatisch und umgehend erfolgen – innerhalb von sieben Geschäftstagen im Fall von Kreditkartenzahlungen, innerhalb von 20 Kalendertagen, wenn andere Zahlungsmethoden zum Einsatz kamen. Dabei muss die zu erstattende Summe entweder in bar oder über den Zahlungsweg ausgezahlt werden, der beim Kauf genutzt wurde. Zu erstatten ist die gesamte vom Kunden gezahlte Summe abzüglich der Kosten für jene Leistungen, die er in Anspruch genommen hat. Dies betrifft auch darin enthaltene Steuern und staatlich auferlegte Gebühren unabhängig davon, ob die Fluggesellschaft sich diese wiederum vom Staat erstatten lassen kann.
In Fällen, in denen Kunden aufgrund einer Regierungsverordnung oder auf ärztlichen Rat eine Flugreise aus den oder innerhalb der USA nicht antreten können, weil sie an einer ernsten ansteckenden Krankheit leiden, müssen die Fluggesellschaften sie in Form von Guthaben oder Gutscheinen entschädigen, die übertragbar sein und eine Gültigkeit von mindestens fünf Jahren haben. In diesem Fall sind die Kunden unter Umständen dazu verpflichtet, ihren gesundheitlichen Zustand durch entsprechende Dokumente zu belegen.
Bis die neue Regelung wirksam wird, bleibt den Fluggesellschaften noch etwas Vorbereitungszeit: Die automatische Verpflichtung zur Erstattung bei nicht oder unzureichend erbrachten Leistungen soll in sechs Monaten in Kraft treten, die Verpflichtung zur Kostenerstattung im Fall von Flügen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht angetreten werden können, in zwölf Monaten.