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Wie funktioniert ESTA? Wir wissen es.(Foto: © Csaba Vanyo)
Mit dem Programm für visumfreies Reisen können Staatsbürger unter anderem aus Deutschland, Österreich und der Schweiz für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu maximal 90 Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie zuvor auf der Website des US-Ministeriums für Innere Sicherheit (U. S. Department of Homeland Security) eine Genehmigung zur Einreise beantragt und erhalten haben. Das Programm erlaubt keine Einreise zum Zwecke der Einwanderung oder zur Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses.
Das ESTA basiert auf einer Änderung des US-Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Immigration and Nationality Act, INA) und soll zur Verringerung der Sicherheitsrisiken beim visumfreien Reisen beitragen, da es dem US-Ministerium für Innere Sicherheit bereits vor Reiseantritt ermöglicht, die Angaben der Reisenden zu überprüfen.
ESTA ist nichts anderes als das nunmehr automatisierte Beantragungsverfahren, das alle USA-Reisenden schon im Papierformat kannten, wenn sie bei vormaligen Einreisen im Flugzeug das grüne Formular I-94W ausgefüllt haben. Seit dem 12. Januar 2009 ist es nun Pflicht für jeden Reisenden – unabhängig vom Alter –, die Einreisegenehmigung vor der Abreise elektronisch einzuholen. Der Antrag sollte mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt gestellt werden.
Die offizielle ESTA-Website ist in 21 Sprachen – unter anderem auch in Deutsch – zugänglich und enthält ausführliche Hilfestellungen; das Antragsformular ist jedoch in englischer Sprache auszufüllen.
Der Reisende wird sowohl um die Angabe persönlicher Daten und Reiseinformationen gebeten und liefert Auskunft über Krankheiten, Verhaftungen oder Verurteilungen sowie etwaige vorherige Visa-Ablehnungen oder -Entziehungen bzw. Abschiebungen. Falsche Angaben können zur dauerhaften Verweigerung der Einreise in die USA führen.
Das US-Ministerium für Innere Sicherheit archiviert die ESTA-Antragsdaten für einen Zeitraum von zwölf Jahren.Reisende, denen das visumfreie Reisen bereits einmal verweigert bzw. deren Visumsantrag abgelehnt wurde, sind nicht berechtigt, eine ESTA-Genehmigung zu beantragen, um im Rahmen des VWP einzureisen. Das System erteilt nach Prüfung der Einreiseberechtigung automatisch die Genehmigung oder Ablehnung.
Die Genehmigung ist kein Visum. Sie wird gebührenfrei erteilt und ist in der Regel für die Dauer von zwei Jahren bzw. für die Gültigkeit des Reisepasses für mehrere Einreisen gültig. Sollten sich Reisedaten ändern, kann der Reisende die Informationen auf der ESTA-Website aktualisieren. Erhält der Reisende einen neuen Reisepass bzw. ändern sich Daten des Reisenden, wie zum Beispiel der Familienname, muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Sollte die visumfreie Einreise nach dem VWP nicht genehmigt werden, muss der Reisende einen Antrag auf Erteilung eines Visums stellen, um in die USA einreisen zu können. Wie bei allen Visumsarten gilt auch bei der STA-Genehmigung, dass das Visum bzw. die Einreisegenehmigung lediglich den Reiseantritt in die USA sicherstellt. Es ist keine Garantie für die Einreise und den tatsächlichen Einlass in die USA. Die letzte Entscheidung, ob man wirklich einreisen darf, wird immer vom Grenzbeamten der US-Zoll- und Grenzschutzbehörden (U. S. Customs and Border Protection) vor Ort getroffen.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
Über die Autorin:
Sonja K. Burkard ist ehemalige deutsche Staatsanwältin und Gründerin der Kanzlei BURKARD LAW FIRM P. A. in Fort Myers.
Sie ist anwaltlich zugelassen in Deutschland, Florida und New York.
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