Auf in die USA – aber mit Visum oder ESTA-Genehmigung? (Foto: © senai aksoy)
Grundsätzlich muss jeder, der in die USA einreisen und sich dort aufhalten will, im US-Konsulat seines Heimatlandes ein Visum beantragen. Da die USA nach wie vor ein begehrtes Einwanderungsland sind, gehen die Einwanderungsbehörden bei jedem Antrag für ein Visum davon aus, dass der Antragsteller ein potenzieller Einwanderer ist, das heißt in den USA dauerhaft leben und arbeiten will. Der Antragsteller muss die Behörden gegebenenfalls vom Gegenteil überzeugen.
Der Begriff »Visum« wird häufig falsch mit Einreisegenehmigung übersetzt. Tatsächlich garantiert ein Visum aber nicht die Einreise, sondern lediglich die Anreise zu einer Grenze der Vereinigten Staaten. Der Beamte der Zoll- und Grenzschutzbehörde (U. S. Customs and Border Protection) vor Ort ist derjenige, der entscheidet, ob er den Einreisewilligen nach geltendem US-Recht für einreiseberechtigt befindet oder nicht. Dieser Beamte entscheidet ebenfalls, über welchen Zeitraum Sie sich rechtmäßig in den USA aufhalten können.
Entscheidend für die genehmigte Aufenthaltsdauer ist also die eingetragene Zeit auf der Einreisekarte (I-94-Karte) oder jetzt auf dem Einreisestempel, dem I-94-Stempel im Pass, den Ihnen der Grenzbeamte bei der Einreise gibt. Der Zeitraum, der in Ihrem Pass für die Gültigkeit des Visums eingetragen ist, ist ledig- lich der Zeitraum, in dem der Visuminhaber mit dem gewährten Visum in die USA anreisen darf. Wie lange er sich rechtmäßig im Land aufhalten darf, wird durch den I-94-Stempel bzw. die I-94-Karte definiert.
Dieser Grundsatz des Visumerfordernisses erfährt eine Ausnahme mit dem sogenannten Visa Waiver Program, also dem Programm für visumfreies Reisen. Staatsbürger aus derzeit 36 Ländern wie Deutschland, Österreich und der Schweiz können ohne Visumantrag vorübergehend in die USA reisen oder das Land zur Durchreise nutzen, wenn sie
• aus geschäftlichen oder privaten Gründen in die USA reisen,
• nicht länger als 90 Tage in den USA bleiben,
• mit einem mindestens für die Dauer des Aufenthalts gültigen Reisepass einreisen,
• mit einer Flug- oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen, die dem Programm für visumfreies Reisen angeschlossen ist – nicht aber, wenn Sie mit einem Privatflugzeug einfliegen,
• ein Rückflug- bzw. weiterführendes Ticket vorweisen können.
Alle visumfrei Einreisewilligen müssen bereits seit Januar 2009 spätestens 72 Stunden vor Reiseantritt eine sogenannte ESTA-Genehmigung online unter der Adresse https://esta.cbp.dhs.gov einholen, für die ab September 2010 eine Gebühr von 14 Dollar erhoben wird.
Doch auch eine erteilte ESTA-Reisegenehmigung ist keine Garantie für eine Einreise, sondern berechtigt Sie lediglich für mehrere Anreisen in die USA innerhalb von zwei Jahren oder – falls Ihr Reisepass vorher abläuft – innerhalb der Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses. Auch hier trifft der Grenzbeamte dann die Entscheidung, ob Sie einreisen und für wie lange Sie sich in den USA aufhalten dürfen.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
Weitere Informationen zu den Themen Einreise und Visa bietet eine umfangreiche Florida Sun Webinar-Reihe mit unserer Autorin, der Rechtsanwältin Sonja K. Burkard:
www.floridasunmagazine.com/florida-aktuell/webinare.html
Über die Autorin:
Sonja K. Burkard ist ehemalige deutsche Staatsanwältin und Gründerin der Kanzlei BURKARD LAW FIRM P. A. in Fort Myers. Sie ist anwaltlich zugelassen in Deutschland, Florida und New York. Telefon (239) 791-4400, E-Mail: info@burkardlawfirm.com